Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie bestimmt bereits aus den Medien entnommen haben, wurde das erweiterte Infektionsschutzgesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und ist zum 24.04.2021 in Kraft getreten.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html
Auszug:
(3) Die Durchführung von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist nur zulässig bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so ist die Durchführung von Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen nur in Form von Wechselunterricht zulässig. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen können durch die nach Landesrecht zuständige Behörde von der Untersagung nach Satz 3 ausgenommen werden.
„Das bedeutet für uns, dass wir aktuell unsere Kurse unter: www.malteser-kurse.de anbieten, aber ab einer Inzidenz von 165 nach Definition des IfSG die Durchführung von Präsenzangeboten der Malteser Ausbildung einstellen müssen. Wir bewerten regelmäßig, anhand der Inzidenz, die Durchführung unserer Kurse.“
Alle weiteren Informationen finden Sie hier:
Der neue Ausbildungsort befindet sich in der Meuselwitzer Straße 5 in 99092 Erfurt-Marbach, Bürohaus EG.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an unseren Erste-Hilfe-Kursen ist ab sofort ein negatives Corona Testergebnis. Daher führen wir vor Ort einen kostenlosen Bürgerschnelltest durch und bitten Sie rechtzeitig (ca. 30 Minuten) vor Kursbeginn zu erscheinen.
Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen.
FFP2-Maske unter Berücksichtigung der Tragezeiten nach dem Atemschutzgesetz, muss dauerhaft getragen werden. Sollten Sie Ihre Maske vergessen haben, können Sie bei uns eine FFP2-Maske gegen einen Aufpreis von 2,00 € erwerben. Die Raumgestaltung (10qm Fläche pro Teilnehmer) ist so beschaffen, dass der Mindestabstand von 1,5 m sicher und unkompliziert einzuhalten ist. Ein CO2-Warngerät verschafft eine dauerhafte Kontrolle über die Raumbelüftung.
Sollten Sie unsicher sein oder weitere Fragen zur Kursdurchführung haben, können Sie uns gerne kontaktieren unter Ausbildung.Erfurt@malteser.org oder Tel. 0361/340470.
Viele Grüße
Ihr Malteser Ausbildungsteam